Ausführliche Teilnahmebedingungen und wichtige Hinweise

Die Kurse finden in den Ferien in Schleswig-Holstein, sowie an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht statt, außer es wurde in den Kurstexten/-terminen ausdrücklich darauf hingewiesen.

Anmeldung/Zahlung

Bankverbindung der VHS Schenefeld:

Sparkasse Südholstein
IBAN: DE09230510300003593100
BIC: NOLADE21SHO

(Gläubiger ID: DE30VHS00000166366)

1) Kurse ohne verbindliche Anmeldung

Für Kurse mit dem Vermerk „Ohne verbindliche Anmeldung“ ist eine Anmeldung in der VHS-Geschäftsstelle nicht erforderlich! Sie besuchen den Kurs am ersten Unterrichtstag und entscheiden sich bei dieser kostenloses Schnupperstunde, ob Sie den Kurs belegen möchten. Die verbindliche Anmeldung erfolgt am Ende der Probestunde durch Eintragen in die Teilnahmeliste, die die Dozentin/der Dozent bereithält.

Die Gebühr wird in genannter Höhe fällig und ist ohne weitere Aufforderung, spätestens bis zum 3. Unterrichtstag, unter Angabe von Kursnummer und Namen des Kursteilnehmers auf das Konto der Volkshochschule Schenefeld zu überweisen. Um Ihnen den Zahlungsverkehr etwas zu erleichtern, erhalten Sie auf Wunsch direkt im Kurs von der Dozentin/dem Dozenten einen vorgedruckten Überweisungsbeleg.

Mit dem Besuch des Kurses ab dem zweiten Kurstermin wird stets die volle Gebühr fällig; auch Teilnehmer/innen, die später in den Kursus eintreten oder nur zeitweise mitmachen, zahlen grundsätzlich die volle Gebühr.

2) Kurse mit verbindlicher Anmeldung

Für Kurse mit dem Vermerk „Mit verbindlicher Anmeldung“ melden Sie sich bitte vor Beginn der Kurse persönlich oder schriftlich in der VHS-Geschäftsstelle oder online unter www.vhs-schenefeld.info an (die Teilnahmebedingungen der VHS Schenefeld gelten auch für formlose Anmeldungen). Soweit von uns keine andere Benachrichtigung erfolgt, gilt die Anmeldung als angenommen.

Die Gebühr ist spätestens 4 Tage vor Beginn des Kurses unter Angabe von Kursnummer und Namen des Kursteilnehmers auf das Konto der Volkshochschule Schenefeld zu überweisen, d.h., dass die Gebührenpflicht bereits am 1. Unterrichtstag eintritt (es gibt KEINE unverbindliche Probestunde).

Ein Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich oder persönlich bis spätestens eine Woche (2 Wochen bei Bildungsurlaubsveranstaltungen) vor Kursbeginn in der VHS-Geschäftsstelle zu den angegebenen Sprechzeiten erfolgen. Andernfalls ist bis Kursbeginn die Hälfte der Kursgebühr zu entrichten. Nach Kursbeginn ist die volle Gebühr zu entrichten.

Bei einer Online-Anmeldung ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren notwendig.

Für alle Kurse gilt:

Das Fernbleiben vom Kursus gilt nicht als Abmeldung.

Alle An-, Ab- und Ummeldungen müssen ausnahmslos über die Geschäftsstelle erfolgen. Entsprechende Mitteilungen bei der Kursleitung sind unwirksam.

Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren ab 1.2.2014

Ab dem 1. Februar 2014 muss der Massenzahlungsverkehr europaweit nach den SEPA (Single Euro Payments Area)-Regularien abgewickelt werden. Alle bisherigen nationalen Verfahren für Überweisung und Lastschrift verlieren ihre Gültigkeit. Sofern Sie der Volkshochschule Schenefeld in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung auf Widerruf erteilt haben, wird diese automatisch als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Diese Umstellung erfolgt durch uns, Sie brauchen nichts zu unternehmen. Das Lastschriftmandat wird durch eine individuelle teilnehmerbezogene Mandatsreferenz-Nummer und die Gläubiger-Identifikationsnummer der VHS (DE30VHS00000166366) gekennzeichnet, die bei allen Lastschrifteinzügen der VHS angegeben werden. Die Abbuchung erfolgt jeweils nach Fälligkeit der Gebühr (Fälligkeit siehe Pkt. Anmeldung/Zahlung) zum 10. und zum 25. des Monats bzw. des darauffolgenden Werktages.

Für eine SEPA-Überweisung an die Volkshochschule finden Sie die IBAN und BIC der Bankverbindung der VHS Schenefeld oben in den Teilnahmebedingungen.

Ermäßigungen

Die Teilnahmegebühr setzt sich aus einer Grundgebühr in Höhe von 5,00 € und einer zusätzlichen Gebühr je Unterrichtsstunde zusammen. Die Grundgebühr wird nicht ermäßigt.

Eine Ermäßigung in Höhe von 50 % der zusätzlichen Kursgebühr für maximal 5 Kurse im Semester erhalten:

  • volljährige Schülerinnen/Schüler, volljährige Auszubildende sowie Studentinnen/Studenten
  • Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld
  • schwerbehinderte Bezieherinnen/Bezieher von Rente wegen voller Erwerbsminderung (mindestens 50 % GdB) bis zum vollendeten 65. Lebensjahr
  • Minderjährige deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen

Eine vollständige Ermäßigung der zusätzlichen Kursgebühr für maximal 5 Kurse im Semester erhalten:

  • Empfängerinnen/Empfänger von Bürgergeld nach SGB II
  • Empfängerinnen/Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherung nach SGB XII
  • Empfängerinnen/Empfänger von Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
  • Minderjährige deren Erziehungsberechtigte eine der oben genannten Bedingungen erfüllen

Eine Ermäßigung oder Befreiung kann für bestimmte Kurse ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Ein Nachweis über den Status ist der VHS-Geschäftsstelle bei Kursen mit dem Vermerk „Mit verbindlicher Voranmeldung“ grundsätzlich bis spätestens 4 Tage vor Kursbeginn, bei Kursen mit dem Vermerk „Ohne verbindliche Voranmeldung“ bis spätestens zum 3. Unterrichtstag vorzulegen, sonst ist die volle Gebühr zu entrichten. Der Nachweis ist in jedem Semester neu zu erbringen. Ebenfalls wird Teilnehmerinnen/Teilnehmern, die für den Bereich des Lehrganges eine Förderung anderer öffentlicher Stellen (z. B. Arbeitsamt, Bundeswehrförderungsdienst) in Anspruch nehmen, keine Ermäßigung gewährt.

Im Einzelfall kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Erhebung bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine besondere Härte bedeutet. Ein entsprechender Antrag kann bei der VHS gestellt werden. Eventuelle Gebührenerstattungsansprüche aufgrund von Krankheit (mind. 30% der Kurszeit) müssen bis spätestens 2 Wochen nach Kursende anhand von geeigneten ärztlichen Attesten in der VHS-Geschäftsstelle belegt werden.

Kosten für Begleitmaterial, Prüfungsgebühren und Umlagen von Kursgebühren sind auch bei Gebührenermäßigung bzw. -befreiung in vollem Umfang zu entrichten.

Teilnehmerzahl

Sofern im Arbeitsplan bei den einzelnen Kursen nichts anderes vermerkt ist, finden sie in der Regel nur bei einer Mindestbeteiligung von 10 Personen statt. Sinkt die Teilnehmerzahl im Laufe des Semesters unter 10 Personen, kann die VHS den Kursus auflösen oder mit anderen zusammen legen. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl besteht nach Absprache die Möglichkeit Kleingruppen zu bilden.

Fortsetzung von Kursen

Die VHS ist nicht verpflichtet, Kurse, insbesondere unter den gleichen Voraussetzungen (Tag, Uhrzeit, Ort, Dozentin/Dozent) wie in den vorherigen Semestern, in folgenden Semestern fortzusetzen.

Lehrbücher

Lehrbücher für die Kurse werden von der VHS nicht gestellt. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer müssen die Bücher selbst beschaffen.

Materialkosten

Materialkosten sind direkt an die Dozentin/den Dozenten zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird auch die Kochumlage in den Kochkursen fällig.

Teilnahmebescheinigungen

Nach Abschluss eines Kurses kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Wurde die Teilnahme für mindestens 80% der Kurszeit nachgewiesen, wird die Teilnahme am Kurs voll bestätigt, ansonsten wird die Zahl der wahrgenommenen Termine bescheinigt. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der VHS.

Rückfragen

Da der Arbeitsplan keine erschöpfende Auskunft geben kann, wenden Sie sich bitte bei Rückfragen zu den einzelnen Kursen direkt an die jeweilige Dozentin/den jeweiligen Dozenten, deren/dessen Anschrift bzw. Telefonverbindung Sie aus der Aufstellung am Ende des Programmheftes entnehmen können. Selbstverständlich steht Ihnen darüber hinaus auch die Geschäftsstelle der VHS gern zur Verfügung.

Rollstuhl

Viele Kursangebote finden in Unterrichtsräumen statt, deren Zugänge barrierefrei sind. Wir bitten Sie jedoch, sich auf jeden Fall vor Beginn der Veranstaltung mit der VHS in Verbindung zu setzen, damit der barrierefreie Zugang geklärt bzw. wenn nicht vorhanden ggf. geschaffen werden kann.

Haftung

Die Teilnahme an Kursen, Fahrten, Reisen, Besichtigungen und Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der VHS für Schäden und Verluste irgendwelcher Art ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die der VHS an den überlassenen Gebäuden, Räumen, Anlagen, Einrichtungen und Geräten einschließlich der Zugänge und Zugangswege durch die Nutzung entstehen.

Ausschluss

Die Geschäftsstelle der VHS behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Kursteilnahme auszuschließen, sofern sie durch ihr Verhalten eine angenehme und gedeihliche Lehr- und Lernatmosphäre für die anderen Teilnehmer/innen und Lehrkräfte behindern.

Anerkennung der Hinweise und Teilnahmebedingungen

Mit dem Besuch des Kurses/der Anmeldung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Hinweise und Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

Hinweise zum Datenschutz

Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ihre Angaben bei der Kursanmeldung werden in einem automatisierten EDV-Verfahren verarbeitet/gespeichert und anschließend für Verwaltungsarbeiten (insbes. An-, Ab- und Ummeldungen, Verwaltung der Teilnehmergebühren, teilweise Weitergabe der Daten an die/den jeweiligen Kursleiterin/Kursleiter) verwendet. Darüber hinaus werden die Daten in einer anonymisierten Statistik ausgewertet.

Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier auf der Homepage.

Hinweis

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an!

Sie können sich während des gesamten Semesters für noch beginnende Kurse anmelden. Beachten Sie jedoch bitte, dass bei Kursen mit verbindlicher Anmeldung oft nur rechtzeitiges Anmelden einen Platz im gewünschten Kurs sichert. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig an, damit der gewählte Kurs nicht bereits voll belegt ist oder mitunter auch abgesagt werden muss, weil sich nicht ausreichend Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der VHS-Geschäftsstelle angemeldet haben. Eine ggf. erforderliche Absage (bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) erfolgt grundsätzlich eine Woche vor Kursbeginn.


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